Glossar: Sozialrecht
Kommunale Träger
Unter "Kommunalen Trägern" versteht man die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die kommunalen Träger finanzieren einen Teil des Bürgergelds:
- Unterkunft und Heizung,
- Leistungen für Bildung und Teilhabe,
- einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung für die Wohnung oder für Schwangerschaft und Geburt) sowie
- Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung.