Betriebserlaubnis/Heimaufsicht
Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche betreut werden, dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes betrieben werden. Betroffen davon sind alle Arten von Kindertageseinrichtungen und alle (teil-)stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Kindeswohl in der Einrichtung gewährleistet ist. Die Betriebserlaubnis wird nur erteilt, wenn die sachlichen, fachlichen und personellen Voraussetzungen für eine dem Kindeswohl entsprechende Arbeit gegeben sind. Das Landesjugendamt kann aber auch im laufenden Betrieb prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis weiterbestehen. Für diese Aufgabe ist immer noch der Begriff "Heimaufsicht" gebräuchlich.