Ein solches Resettlementprogramm versteht der Deutsche Caritasverband als zusätzliches Element, das keinen Ersatz für das reguläre Asylverfahren darstellen kann. Grundlage dieser Position sind die im Eckpunktepapier des Deutschen Caritasverbandes zum Thema Resettlement getroffenen Erwägungen (siehe Download am ende dieser Seite).
Resettlement wendet sich an Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die im Erstaufnahmeland - in der Regel durch den UNHCR - bereits registriert wurden. Danach müssen zur Auswahl humanitäre Kriterien Anwendung finden. Ausgewählt werden können demnach:
- Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen
- Personen mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf
- Überlebende Opfer von Gewalt und Folter
- Frauen mit besonderer Risikoexposition
- Flüchtlingskinder und heranwachsende Flüchtlinge
- Ältere Flüchtlinge
- Personen, die aus anderen Gründen keinerlei Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat haben
- Personen, deren Familienangehörige sich bereits in einem Drittstaat befinden
Da die ausgewählten Personen im Erstaufnahmestaat bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, sollten sie in Deutschland einen Aufenthaltsstatus als Flüchtling mit allen in der Genfer Flüchtlingskonvention garantierten Rechten erhalten.
Wünschenswert wäre eine Beteiligung Deutschlands an dem gemeinsamen Europäischen Resettlementprogramm mit jährlichen oder mehrjährigen Kontingenten von Flüchtlingen. Dies schafft Planbarkeit sowohl für die Betroffenen, den UNHCR wie auch die Verwaltung und die Verbände. Jenseits eines solchen Kontingents müsste in besonderen Bedarfssituationen eine Erweiterung der Aufnahmezahlen möglich sein. Neben der Neuansiedlung von Flüchtlingen müssen die Erstaufnahmeländer bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in geeigneter Weise unterstützt werden.
Freiburg, 30. Januar 2012
Deutscher Caritasverband e.V.
Vorstandsbereich Sozial- und Fachpolitik
Prof. Dr. Georg Cremer
Generalsekretär