Weltweit sind 12 Millionen aller Vertriebenen minderjährig. Nur ein kleiner Teil ist ohne Familienmitglieder auf der Flucht oder wird während der Flucht von diesen getrennt. In Deutschland kommen die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge derzeit aus Afghanistan, Irak, Syrien und Somalia. Sie sind extrem verletzlich, haben Gewalt oder Misshandlung erlebt, Armut und Hunger erfahren oder litten unter politischem und sozialem Druck. Aufgrund ihres Alters in Kombination mit dem Fehlen einer familiären Vertrauensperson haben sie spezifische physische, psychische und soziale Bedürfnisse. Sie leiden oft in besonderem Maße unter ihren Erfahrungen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in einer besonderen rechtlichen Situation. Für sie gelten zwar nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und dem Grundgesetz (Artikel 1 Abs. 2 GG) besondere Schutzpflichten und Rechte. Doch stehen diese und das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) in einem Spannungsverhältnis zum deutschen Ausländerrecht.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge benötigen deshalb besonderen Schutz und Unterstützung von öffentlichen Einrichtungen wie auch von den Diensten und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Der Deutsche Caritasverband setzt sich in seiner Arbeit in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie auch in den Flüchtlingsberatungsstellen für diese Kinder und Jugendlichen ein. Des Weiteren bietet die Caritas spezielle Bildungsangebote und psychotherapeutische Unterstützung für die Betroffenen.
Basierend auf dieser Erfahrung fordert der Deutsche Caritasverband gesetzliche Veränderungen in verschiedenen Lebensbereichen der unbegleitet minderjährigen Flüchtlinge. Diese sind in der folgenden Positionierung aufgelistet