Anlässlich des Berichts der Regierungskommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" am 10.07.2019 im Kabinett fordert der Deutsche Caritasverband, bei der Bestimmung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht nur die individuelle Perspektive zu berücksichtigen, sondern auch das Bedürfnis des Menschen nach Begegnung. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass im Zuge der digitalen Transformation der Raum nicht nur geografisch zu deuten ist, sondern auch die sozialräumliche Perspektive virtueller und hybrider Räume zu beachten ist.
Die Politik muss daher zunächst für eine angemessene infrastrukturelle Grundversorgung sorgen, die nicht nur wirtschaftliche Strukturprobleme adressiert. Deswegen plädiert der Deutsche Caritasverband dafür, bei der Prüfung für eine mögliche Infrastrukturförderung soziale Indikatoren heranzuziehen, die neben rein wirtschaftlichen Merkmalen auch den sozialen Ausgleich, die soziale Sicherheit und die soziale Gerechtigkeit einfließen lassen.
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch im virtuellen Raum
Zudem ist es in einer digitalen Gesellschaft zwingend erforderlich, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch im virtuellen Raum zu gewährleisten. Dazu gehört nicht nur, die ungleiche Breitbandversorgung zügig zu beheben. Dazu gehört ganz wesentlich, Menschen zur Nutzung und zum Umgang mit digitalen Modulen zu befähigen. Wenn beispielsweise zunehmend mehr Vorgänge der öffentlichen Verwaltung online erledigt werden sollen, brauchen alle Menschen die Fähigkeiten und das Wissen, um dem entsprechen zu können.
In der Einführung einer "Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge" käme die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verfassungsrechtlich zum Ausdruck. Zugleich sind umfangreiche Befähigungsinitiativen zum Erwerb digitaler Kompetenzen für alle Altersgruppen auf den Weg zu bringen und als Teil der sozialen Daseinsvorsorge als Teilhabeermöglichung zu verstehen.