Fragen und Antworten: Schutzkleidung und -Masken in Einrichtungen der Caritas
Wie hoch ist aktuell der Bedarf der Einrichtungen und Dienste der Caritas an Atemschutzmasken und Schutzkleidung?
Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Der Bedarf der Einrichtungen richtet sich nach der konkreten Situation. Dabei sind die örtlichen Vorgaben der Gesundheitsämter bzw. die Empfehlungen des RKI (Robert Koch-Institut) zu berücksichtigen, die immer wieder neu angepasst werden.
Wichtig ist zu beachten, dass nicht nur Krankenhäuser und Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege derzeit Atemschutzmasken und Schutzkleidung benötigen, sondern auch Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Wohnungslosenhilfe, der Kinder und Jugendhilfe,… alle Dienste, in denen ein direkter Kontakt mit Klientinnen und Klienten unvermeidbar ist. Das betrifft sehr viele Dienste der Caritas.
Der aktuelle Bedarf hängt unter anderem davon ab, welche Bestände in der Einrichtung / beim Dienst vorhanden waren bzw. sind.
Die Situation ist zudem je nach Einrichtungstyp unterschiedlich. Einige Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser, arbeiten auch außerhalb von Pandemie-Zeiten mit Schutzkleidung und -masken. Pflegeeinrichtungen und -dienste haben immer einen Bestand an Schutzausrüstung, der bei bestimmten Erkrankungen von Bewohner_innen und Klient_innen oder allgemein bei Tätigkeiten mit einem Infektionsrisiko eingesetzt wird. Aber auch vorhandene Lagerbeständen werden in der jetzigen Krise in keiner Einrichtung ausreichen.
Für andere Einrichtungen, beispielsweise im nicht-pflegerischen Bereich wie der Behinderten- und Eingliederungshilfe, sind Schutzausrüstungen in der Regel ein eher untergeordnetes Thema, diese Einrichtungen fangen de facto bei Null an.
Wie lange reichen die Vorräte noch aus?
Das lässt sich nicht pauschal sagen und gestaltet sich für die einzelnen Einrichtungen je nach Region sehr unterschiedlich. Auch ein objektiv betrachtet großer Vorrat an Schutzausrüstung ist im Falle einer Infektion schnell aufgebraucht. Einige Caritasverbände haben bereits Alarm geschlagen, zum Beispiel im Bistum Münster.
Wann der bestehende Mangel behoben sein wird, hängt zudem nicht nur von der Entwicklung des aktuellen Krankheitsgeschehens ab, sondern vor allem von den Möglichkeiten der zentralen Beschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit und den Verteilmechanismen auf Länderebene. Hier waren - und sind zum Teil immer noch - viele Fragen offen, zum Beispiel wer die Ansprechpartner_innen vor Ort für die Bedarfsmeldung oder für die Zuteilung sind.
Alle Einrichtungen müssen die jeweils erforderlichen Mengen an Schutzausrüstung erhalten können. Vorsorge und Verantwortung, Augenmaß und Solidarität gehören in einer solchen Notlage zusammen.
Welche Schutzmasken werden gerade am dringendsten benötigt?
Der Bedarf ist bei partikelfiltrierenden Halbmasken, sogenannten FFP-Masken, besonders akut. Diese sind im Gegensatz zu einfachen Mund-Nasen-Masken virenresistent und bieten den besten Schutz für medizinisches und pflegerisches Personal.
Die Preise für diese Produkte gehen mittlerweile teilweise ins Uferlose. Bisher hat eine FFP2-Maske ohne Ventil bis zu 0,80€ gekostet. Würde man diese ohne Zwischenhändler nun direkt in China beziehen, lägen wir bei 1,41€ ohne Transportkosten. Teilweise wurden aber auch schon Masken zum Preis von 14,50 € angeboten
Neben Anbietern, die Wucherpreise verlangen, sind auch sehr viele betrügerische Angebote im Umlauf. Es gilt die Angebote sehr gründlich zu prüfen.
Bringen selbstgenähte Masken auch etwas? Wer kann sie einsetzen?
Selbstgenähte Masken sind kein zertifizierter Mundschutz mit nachweislicher Virenresistenz und sie eignen sich nicht für den Einsatz im medizinischen oder pflegerischen Bereich. Aber sie können bis zu einem gewissen Grad Risikogruppen oder hilfebedürftige Menschen vor einer Tröpfcheninfektion durch ihre Nachbarn, Angehörigen oder Helferinnen/Helfern bewahren.
Tun Bundes- und Landesregierungen genug, um bei der Versorgung mit Schutzkleidung und Schutzmasken Abhilfe zu schaffen?
Die Länder sind für die Verteilung zuständig. Das Bundesministerium für Gesundheit ist über eine zentrale Beschaffungsstelle in die Beschaffung eingebunden.
Die Beschaffung und Verteilung konnten in der ersten Zeit der Zunahme von Covid-19- Infektionen und zum Teil auch jetzt noch nicht dem zunehmenden Bedarf nachkommen.
Seitens der Bundesministeriums und auch der Landesregierungen wird das Thema Schutzkleidung aber mit sehr hoher Priorität behandelt und es wird sehr viel getan, um Schutzkleidung und Schutzmasken auch aus dem Ausland zu beschaffen.
Wir sind zuversichtlich, dass sich die Versorgungslage Schritt für Schritt verbessern wird.
Die Beschränkung der sozialen Kontakte im öffentlichen Raum seit Mitte März zielt darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Zeit für die Ausstattung der sozialen Dienste zu schaffen. Wenn es gelingt, den Höhepunkt der Infektion um zwei Monate zu verzögern, haben wir zwei Monate gewonnen, in denen Schutzkleidung produziert, gekauft und geeignete Ausstattung (Beatmungsgeräte) installiert werden kann.
Führt die Knappheit an Schutzmasken und Schutzkleidung zu Infektionen von Mitarbeitendenoder Patient_innen der Caritas?
Ein Zusammenhang zwischen einer kappen Ausstattung mit Schutzausrüstung lässt sich nicht so einfach herstellen und vor allem nicht nachweisen. Zum einen lässt sich häufig nicht feststellen, wann, wo und durch wen eine Übertragung von Covid-19 erfolgt ist. Zum anderen ist Schutzkleidung allein nicht ausreichend, um andere Personen (und sich selbst) vor Infektionen zu schützen. Wichtig sind hier ebenso eine entsprechende Händehygiene, die Einhaltung der Husten- und Niesetikette und das Vermeiden von unnötigen Kontakten.
Zudem kennen die Einrichtungen und Dienste ihre Bewohner(inne)n und Klient(inn)en sehr genau und wissen, bei welchen Personen und bei welchen Tätigkeiten sie auf einen besonderen Schutz achten müssen.